Digitale Erfassung von Lichtbildern im Einwohnermeldeamt ab 01.05.2025
Ursprünglich sollten alle Kommunen ab dem 01.05.2025 mit dem neuen PointID-System Fotos für Ausweisdokumente direkt vor Ort bzw. beim Fotografen erfassen, der diese dann digital in einer Cloud für die Kommunen zur Verfügung stellt.
Aufgrund von Lieferverzögerungen der Bundesdruckerei können die Geräte jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Bis zur Einführung gilt daher: Lichtbilder, die vor dem 01.05.2025 bei einem Fotografen erstellt und ausgedruckt wurden, können weiterhin zur Antragstellung mitgebracht werden.
Ab dem 01.05.2025 hingegen werden neu erstellte Lichtbilder vom Fotografen oder auch Drogeriemärkten digital in eine Cloud hochgeladen - dort erhalten Sie einen Code, den Sie bei der Antragstellung in der Gemeinde vorlegen.
Auch nach Einführung des o.g. Gerätes bleibt die Möglichkeit der externen Fotoaufnahme bestehen.
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