Drohne im Gemeindegebiet - Regeln und Verbote beachten
Das Ordnungsamt wurde in Kenntnis gesetzt, dass des Öfteren eine Drohne über Aichelberg gesichtet wurde.
Insbesondere befand sich diese über einen längeren Zeitraum im Bereich des Tobelweges und schien Filmaufnahmen zu fertigen.
Aus diesem Grund möchten wir auf die Rechtslage beim Einsatz solcher Drohnen hinweisen.
Gemäß der Drohnen-Verordnung ist der Einsatz von Drohnen über Wohngrundstücken verboten, wenn diese ein Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm haben.
Gleiches gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Weitere Verbote und Informationen können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV - EU-Regelungen für Drohnen: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html) nachgelesen werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.
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