Bekanntmachung der Aufstellung der Änderung (2025) des Baulinienplanes Aichelberg sowie Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs dieses Bauleitplanes

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aichelberg hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Baulinienplan Aichelberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

In derselben Sitzung wurde der Entwurf dieser Änderung (2025) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.

 

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil zur Änderung 2025 des Baulinienplanes vom Büro mquadrat vom 24.07.2025 maßgebend.

 

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 1770_BP_ZT_E_2025-07-24 

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Im Gebäude Steigstraße 64/1 befindet sich ein gastronomischer Betrieb, welchem aktuell die Toilettenanlagen im Gebäude 64 zur Nutzung bereitgestellt sind. Da dies künftig nicht mehr möglich sein wird, ist es erforderlich, dass am Gebäude 64/1 neue Räumlichkeiten geschaffen werden. Westlich angrenzend an das Gebäude befindet sich der Biergarten. Um diesen erhalten zu können, ist die Erweiterung nur durch einen Anbau an das Bestandsgebäude Richtung Norden möglich. Da hierdurch die überbaubaren Flächen des Baulinienplanes deutlich überschritten werden, ist die vorliegende Änderung erforderlich.

 

 

Vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Baulinienplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der Änderung 2025 des Baulinienplanes wird zusammen mit der Begründung

 

vom 14.08.2025 bis einschließlich zum 15.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)

 

im Internet veröffentlicht. 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Aichelberg, Vorderbergstraße 2, 1. OG, Bürgerbüro; 73101 Aichelberg für jedermann während der üblichen Dienststunden zugänglich öffentlich ausgelegt.

 

In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen abgeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an  übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Aichelberg, Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg gesendet werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können zeitgleich auf der Homepage des Büros mquadrat, Bad Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php und der Gemeinde Aichelberg unter https://www.aichelberg.de/bekanntmachungen/index.php?id=81980eingesehen werden. 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Baulinienplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Aichelberg, den 07.08.2025

 

gez.                                                           

Heike Schwarz

Bürgermeisterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Aichelberg
Do, 14. August 2025

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