Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2025
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei
der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen,
Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in
Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung-und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über
die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2025 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt. Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuessebw.de/borisbw abrufbar.
Göppingen, den 06. August 2025
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung
von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen
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