Unsachgemäße Müllentsorgung in der Gemeinde

Die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern, Hundetoiletten ist verboten.

 

Öffentlich aufgestellte Mülleimer und Hundetoiletten dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Abfalls.

Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen ausgegangen.

Es ist nicht erlaubt, Hausmüll oder dergleichen in öffentlichen Müllbehältnissen zu entsorgen.

Eine solche Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Die unsachgemäße Nutzung belastet nicht nur unsere Gemeindemitarbeiter, sondern auch die Umwelt und die Gemeindekasse.

Bitte helfen Sie mit, Aichelberg sauber und lebenswert zu halten, und beachten Sie die geltenden Vorschriften zur Müllentsorgung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Aichelberg
Do, 04. September 2025

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