Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass 2026 sind eingetroffen

 

Die Gutscheinkarten 2026 zum Landesfamilienpass sind eingegangen und können ab sofort bei uns angefordert werden.

Inhaber des Landesfamilienpasses bekommen die Gutscheinkarten gegen Vorlage des Landesfamilienpasses. Neue Anträge zur Ausstellung sind auf dem Rathaus erhältlich und werden Ihnen gerne zugesandt.

Voraussetzungen für die Ausgabe des Landesfamilienpasses:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und

  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder  mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen.

In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen.

Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

 

Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörenden Gutscheinkarten können die berechtigten Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigtem Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.                                                                                                         .

Der Landesfamilienpass wird einkommensunabhängig ausgestellt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Aichelberg
Do, 15. Januar 2026

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