Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass hat gegenüber dem Reisepass/Personalausweis nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da der Kinderreisepass nicht elektronisch auslesbar ist. Aus diesem Grund ist die Einreise in einige Staaten mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Auch fordern manche Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Durch die Abschaffung werden zusätzlich die Reisedokumente deutscher Staatsbürger vereinheitlicht und somit auch die Sicherheit der Dokumente gefördert.
Was ist jetzt zu tun?
Im ersten Schritt sollten Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes auf das Ablaufdatum überprüfen. Sollte der vorhandene Kinderreisepass noch gültig sein, so kann dieser bis zum 31.12.2023 um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Falls der bisherige Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann bis zum 31.12.2023 ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Hier ist allerdings die eingeschränkte Verwendbarkeit zwingend zu beachten.
Welche Ausweisdokumente können für Kinder beantragt werden?
Grundsätzlich können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Die Art des Dokuments hängt von Ihrem Reiseziel ab.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen zur Einreise für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Übersicht der Kosten, erforderliche Unterlagen und Bearbeitungsdauer Personalausweis / Reisepass:
Persönliches Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen
Bisheriges Ausweisdokument, falls nicht vorhanden Geburtsurkunde im Original
Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter (www.aichelberg.de)
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
Gebühren: Personalausweis 22,80 Euro / Reisepass 37,50 Euro
Bearbeitungsdauer: Personalausweis ca. 2 Wochen / Reisepass ca. 4 Wochen
Gültigkeit: 6 Jahre *
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Bitte beachten Sie, falls Sie dennoch eine Verlängerung benötigen, ist dies nur bis zum 31.12.2023 möglich.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Historische Bilder und Erinnerungen gesucht!
Mo, 27. Juli 2026
Dieses Jahr feiert die Gemeinde Aichelberg ein ganz besonderes Jubiläum: 150 Jahre ...
Zeugen gesucht - Beschädigung unserer Hundetoilette in der nähe der Zeller Straße in Aichelberg
Do, 16. Juli 2026
Die Gemeindeverwaltung musste am Freitag, 10.07.2026 eine Beschädigung unserer Hundetoilette ...