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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die Gemeinde Aichelberg als Betreiber dieser Website ist bemüht, diese in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. 

Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung.

 

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aichelberg.de

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde. 

Die Gemeinde Aichelberg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

PDF oder Word Teilbereich:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word- oder Excel Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Aichelberg kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Aichelberg auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Aichelberg ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Gebärdensprache

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in der Gebärdensprache.

  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Aichelberg bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. 

 

Bilder und Infografiken ohne genug Texte: 

  • Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. 

  • Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden die Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

 

 Bildergalerie: 

  • Beschreibung: Da unsere Bildergalerien im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde und ihrer Einrichtungen vermitteln sollen, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.

  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 100 Bildern unverhältnismäßig.

 

Links nicht korrekt betitelt: 

  • Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.

  • Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben

 

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 13.01.2025 erstellt.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

 

 

 

Ihre Gemeindeverwaltung