Aufruf zur Teilnahme am Sammelantrag "Landesförderung für den Streuobstbaumschnitt"
Der Erhalt unserer Streuobstwiesen wird zunehmend schwieriger. Um die Bewirtschaftung zu unterstützen, setzt das Land Baden-Württemberg die Landesförderung für den Streuobstbaumschnitt fort.
Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird mit 18 Euro pro Baum gefördert. Die Gemeinde Aichelberg möchte bei ausreichend interessierten Grundstückseigentümern einen Sammelantrag stellen und übernimmt die Bündelung der Anträge.
Wichtige Hinweise:
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt ab dem dritten Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich.
Förderfähig sind nur lebende, starkwüchsige und großkronige Bäume mit Kronenansatz über 1,40 m, die nicht anderweitig gefördert oder durch Verpflichtungen zu erhalten sind (z.B. Kompensation von Eingriffen).
Jeder Baum muss im Förderzeitraum (01.01.2026 - 31.12.2028) mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden und kann dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden - auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.
Stichtag für die Einreichung unseres Sammelantrags beim Land ist der 15.06.2026.
Die Fördermittel sind begrenzt; die Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht – eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Bei Interesse bitten wir um eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens 15.02.2026 an die Gemeinde Aichelberg unter Angabe der Flurstücknummer Ihres Grundstücks und der Anzahl der Bäume.
Weitere Informationen zur Förderung sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart zu finden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/
Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsteam im Rathaus Aichelberg gerne unter Tel. 07164 800958 oder Mail zur Verfügung:
Wir danken allen, die mit ihrem Engagement zum Erhalt unserer Streuobstwiesen beitragen.
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