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Erhöhung der Personalausweisgebühren ab 07.02.2026

 

Der Gesetzgeber hat bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises beschlossen.

Grundlage ist die Zustimmung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) durch den Bundesrat.

 

Begründet wurde die Erhöhung durch die gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Ausweisbehörden. Die Gebührenerhöhung soll eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder ermöglichen.

 

Die Gebühr erhöht sich ab dem 07.02.2026 auf 

  • 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren und

  • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren.

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Veröffentlichung

Aichelberg
Fr, 06. Februar 2026

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