Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen
Rückschnitt bis zum 28. Februar 2026 noch möglich.
Bitte prüfen Sie die entlang ihrer Grundstücksgrenze stehenden Hecken, Sträucher und Bäume.
In den Wintermonaten (bis 28.02.2026) können die Pflanzen soweit zurückgeschnitten werden, dass die Straßen und Gehwege künftig wieder ausreichend ausgeleuchtet und folgende Lichtraumprofile eingehalten werden können:
4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn
2,30 Meter über Fußwegen
4,00 Meter über den 0,50 Meter breiten Geländerstreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen
Auch für Feldwege gilt, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen ohne Behinderung verkehren können und nicht auf angrenzenden Grundstücke ausweichen müssen.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken
Ihre Gemeindeverwaltung
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