Heiraten in Aichelberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie schön, dass Sie sich in Aichelberg trauen lassen wollen.
Mit Ihrem Jawort verleihen Sie Ihrer Liebe zueinander Ausdruck und entscheiden sich ganz bewusst für ein Leben zu zweit, mit Ihrem Partner.
Das Standesamt Aichelberg unterstützt Sie sehr gerne dabei, und versucht auf jedes Brautpaar individuell einzugehen.
Eine Eheschließung ist bei uns unter der Woche sowie an Samstagen nach Absprache möglich.
Selbstverständlich soll Ihre Eheschließung gut geplant und organisiert sein, hierbei unterstützt Sie das Standesamt Aichelberg.
Damit Ihre Eheschließung einer der schönsten Tage für Sie wird, bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Trauung auf Ihre Wünsche abzustimmen.
Für Ihre Planung zunächst erste Anhaltspunkte für Sie:
Für eine Reservierungsanfrage schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns auch gerne an.
Um Ihnen weiterzuhelfen zu können wären vorab folgende Angaben ihrerseits sehr hilfreich;
gewünschter Eheschließungstag mit Uhrzeit
Namen der Eheschließenden mit Adresse
Telefonnummer
Bei einer Anfrage per Email sind wir natürlich bemüht uns zeitnah zu melden, um weiteres zu besprechen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen viel Freude bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen.
Weitere Informationen zum Ablauf, zu unseren Räumlichkeiten sowie den anfallenden Kosten finden Sie in den weiteren beschriebenen Themenrubriken (Vorgehenweise-Räumlichkeiten-Gebühren)
Ansprechpartner Standesamt
Frau Holthaus, Telefon: 07164 800953
E-Mail: oder
Vorgehensweise
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme um Ihren Eheschließungstermin zu fixieren finden Sie hier den weiteren Ablauf:
Termin für die Anmeldung der Eheschließung
Termin zum Traugespräch: Sie vereinbaren einen Termin mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten, der Ihre Trauung vornehmen wird, hier können individuelle Wünsche abgesprochen werden (Bitte beachten; erfolgt die Anmeldung in einer anderen Gemeinde, wird das Traugespräch erst nach Erhalt der Anmeldung und der Unterlagen vereinbart)
Trauung am Tag Ihrer Wahl (unter der Woche, sowie an Samstagen)
Räumlichkeiten
Ihre geplante Trauung findet in den Räumlichkeiten des Rathauses/ Bürgerhauses in Aichelberg statt.
Wir bieten auch Trauungen auf unserem Gipfelgrundstück des Aichelbergs unter freiem Himmel in unserem "Grünen Trauzimmer" an.
Im Anschluss können Sie sich ein Bild von unseren Trauräumen machen...
Großer und kleiner Saal im Bürgerhaus
In feierlichem Ambiente können Sie sich hier Ihr Ja-Wort geben.
Personen: max. 100 Personen inkl. Brautpaar
Adresse: Bürgerhaus Aichelberg, Steigstraße 18, 73101 Aichelberg


Kleiner Saal Bürgerhaus (ca. 30 Personen)
Großer Saal Bürgerhaus (ca. 100 Personen)
Trauzimmer im Rathaus
Überzeugen Sie sich selbst von diesem beeindruckenden Ambiente an unserem rustikalem, massivem Trautisch unter dem Dach unseres Rathauses.
Personen: max. 20 inkl. Brautpaar
Adresse: Rathaus Aichelberg, Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg
Grünes Trauzimmer- auf dem Gipfel des Aichelbergs
Wünschen Sie sich für den Tag Ihrer Eheschließung ein besonderes Highlight, dass diesen Tag unvergesslich macht? Wie wäre es mit einer Trauung im Grünen Trauzimmer auf dem Gipfel des Aichelbergs.
In freier Natur und schönem Ambiente können Sie sich das Ja-Wort geben.
Bitte beachten Sie, dass Trauungen im Grünen Trauzimmer von Mai bis einschließlich September eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Bei Regen oder schlechtem Wetter steht das Bürgerhaus als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.
Personen: variabel
Adresse: Gipfelgrundstück Gemeinde Aichelberg, Flurstück 78
Kosten
Anmeldung zur Eheschließung:
Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): 65,00 Euro
Prüfung der Ehefähigkeit (mit ausländischem Recht): 110,00 Euro
Prüfung der Ehefähigkeit (mit ausländischem Recht und Befreiungsverfahren): 130,00 Euro
Eheschließung:
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung (innerhalb der üblichen Dienstzeiten): 45,00 Euro
Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten, außerhalb der gewidmeter Diensträume: 110,00 Euro
Weitere Gebühren des Personenstandsgesetzes entnehmen Sie bitte der beigefügten Verordnung. (Gebührenverzeichnis)
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetz

